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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung- Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung/Ticket-Bestellung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Supersail Deutschland GmbH & Co KG, Steinkampberg 7, 24235 Laboe, booking@supersail.de  ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


I. Vorbemerkungen

Die Supersail Deutschland GmbH & Co. KG, Steinkampberg 7, 24235 Laboe (im Folgenden Veranstalterin genannt) führt Veranstaltungen im Bereich Wassersportevents durch. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Buchungen (Verträge) zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmern.

II. Vertrag, Volljährigkeit

(1) Die Anmeldung des Teilnehmers zu einer Veranstaltung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt jedoch erst durch die Bestätigung des Veranstaltungsteilnehmers und die Akzeptanz der AGB endgültig zustande oder durch die Rücksendung des unterschriebenen Vertrages durch den Veranstaltungsteilnehmer.
 

(2) Der Teilnehmer versichert mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, dass er volljährig ist.
 

III. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisen. Die Vergütung ist grundsätzlich im Voraus fällig, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist für die Zahlungsfrist das in der Rechnung angegebene Datum.
 

(2) Soweit die Vergütung nicht vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Rechnung angegebene Girokonto überwiesen wurde und der Veranstaltungsteilnehmer die vereinbarte Vergütung auch bis zum Veranstaltungsbeginn nicht vollständig zahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der unter IV. dargelegten Stornierungsgebühren zu fordern.
 

IV. Rücktritt durch den Kunden, Storno
 

(1) Gutscheine/Tickets, die der Kunde über Erlebnisportale oder andere Anbieter erworben hat, sind als Eintrittskarten für die jeweiligen Veranstaltungen der Veranstalterin zu sehen und können nach Terminierung mit der Veranstalterin ausdrücklich nicht storniert werden. Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde im Rahmen seiner Gutscheinlaufzeit die Veranstaltung bei der Veranstalterin kostenfrei umbuchen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Veranstaltung nur gegen eine Servicegebühr auf Anfrage umgebucht werden.
 

(2) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Veranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In diesen Fällen ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen:
 

(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

Sollte diese Pauschale zur Deckung der durch die Annullierung entstehenden Aufwendungen der Veranstalterin gegenüber seinen Vertragspartnern und/oder Beförderungs-Dienstleistern (Reedereien, Fluggesellschaften usw.) zu leisten hat nicht ausreichen, sind vom Kunden mindestens die Kosten zu tragen, die durch die Annullierung/Stornierung entstehen.

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze:

Bis 45 Tage vor Reisebeginn:   25% des Reisepreises
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
30. – 11. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn:    90% des Reisepreises
bei Nichtantritt:                         99% des Reisepreises
 

(4) Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum des Poststempels.
 

(5) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.
 

(6) Für Umbuchungen nach Vertragsschluss, die auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers vorgenommen werden, entstehen beim Veranstalter in der Regel dieselben Kosten wie bei der Stornierung. Der Veranstaltungsteilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet diese Kosten zu tragen.
 

(7) Dem Veranstaltungsteilnehmer steht es frei, in diesen Fällen dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behält sich der Veranstalter im Falle der Stornierung vor, anstelle der pauschalen Ersatzansprüche die tatsächlich entstandenen Mehrkosten geltend zu machen. Diese Mehrkosten werden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaig anderweitigen Verwendung der Leistung berechnet.
 

(1.1) Veranstaltungen/Events/Kieler Woche Charter
Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages der vereinbarten Charter, durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung.
 

(1.2) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Veranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In diesen Fällen ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen:
 

(1.3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

Sollte diese Pauschale zur Deckung der durch die Annullierung entstehenden Aufwendungen der Veranstalterin gegenüber seinen Vertragspartnern und/oder Beförderungs-Dienstleistern (Reedereien, Fluggesellschaften usw.) zu leisten hat nicht ausreichen, sind vom Kunden mindestens die Kosten zu tragen, die durch die Annullierung/Stornierung entstehen.

bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 30% der vereinbarten Vergütung

bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung

bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung

bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung

bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung

bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung.
 

(1.4) Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum des Poststempels.
 

(1.5) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.
 

(1.6) Für Umbuchungen nach Vertragsschluss, die auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers vorgenommen werden, entstehen beim Veranstalter in der Regel dieselben Kosten wie bei der Stornierung. Der Veranstaltungsteilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet diese Kosten zu tragen.
 

(1.7) Dem Veranstaltungsteilnehmer steht es frei, in diesen Fällen dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behält sich der Veranstalter im Falle der Stornierung vor, anstelle der pauschalen Ersatzansprüche die tatsächlich entstandenen Mehrkosten geltend zu machen. Diese Mehrkosten werden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaig anderweitigen Verwendung der Leistung berechnet.
 

V. Versicherung

Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über Supersail Deutschland GmbH & Co.KG.

 
VI. Absage durch den Veranstalter, Abbruch der Veranstaltung, Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen

(A) Allgemein

(1) Wird die unter VII. Abs. (1) genannte Mindestteilnehmerzahl für die benannten Veranstaltungen nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, diese bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.

(2) Die Veranstalterin ist außerdem berechtigt, die Veranstaltung bei ungünstigen Wetterverhältnissen wie zum Beispiel dichtem Nebel oder hartem Wind (Windstärke 7 oder mehr) oder bei technischen Defekten an den Wasserfahrzeugen abzusagen. Dasselbe gilt, soweit die oben genannten ungünstigen Wetterverhältnisse lediglich vorhergesagt sind. Die Möglichkeit zur Absage besteht lediglich dann nicht, wenn Defekte von der Veranstalterin selbst verschuldet wurden.

(3) Soweit die unter (2) genannten Wetterverhältnisse während der Durchführung der Veranstaltung auftreten, wird umgehend der nächste Hafen angelaufen.

(4) Im Fall der Absage durch die Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn, vgl. Abs. (2), verpflichtet diese sich, die Absage dem Veranstaltungsteilnehmer umgehend anzuzeigen und er hat das Recht, dem Veranstaltungsteilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nicht gefunden werden, wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr umgehend erstattet. Hinsichtlich eines weiteren Schadenersatzanspruches gilt die Regelung des VI. Wird die Veranstaltung aus den in Abs. (3) genannten Gründen abgebrochen, gilt dasselbe, soweit die Veranstaltung zu weniger als 50 Prozent durchgeführt werden konnte. Wurde die Veranstaltung zu mehr als 50 Prozent durchgeführt, gilt allein die unter VI. genannte Regelung.
 

VII. Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung entstehen, es sei denn, dass diese von der Veranstalterin oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder auf einer der Veranstalterin zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen und das Leben, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt worden sind.

VIII. Leistungsbeschreibung / Mindestteilnehmerzahl

(1) RIB (Rigid Inflatable Boat)

Die Mindestteilnehmerzahl bei einer RIB Veranstaltung beträgt fünf Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, tritt die unter V.(A) Abs. (1) genannte Regelung ein.


IX. Verhaltensregeln

Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers, die das Schiff und die Fahrt betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen des Schiffsführers gehören auch die im Schiff und an Deck angebrachten Hinweise.

X. Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von der Veranstalterin auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Veranstalterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
 

XI. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Sämtliche Änderungen und/oder Erweiterungen des zugrundeliegenden Vertrages sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(4) Gerichtsstand ist Kiel.
 

(Stand: 01.01.2024)

Supersail Deutschland GmbH & Co.KG

Steinkampberg 7

24235 Laboe

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